Pressebulletin Gemeinderatssitzung 10. April 2024

15. April 2024

Schulorganisation

Vor Beginn des neuen Schuljahres werden durch die Schulkommission auf Grund der Klassen-, Schüler und Lektionenzahlen die Vollzeiteinheiten ermittelt. Gestützt auf den Antrag der Schul-kommission wurden 22.9427 Vollzeiteinheiten für das Schuljahr 2024/2025 bewilligt.

 

Erteilung Gemeindebürgerrecht

Der Gemeinderat erteilt Elke und William Patterson aus Wahlendorf und Maxim Gordienko aus Ortschwaben auf Antrag hin das Gemeindebürgerrecht. Die Einbürgerungsgesuche werden nun an den Kanton und den Bund zur Erteilung des Schweizer Bürgerrechts weitergeleitet.

 

Kreditabrechnung Strassenwischmaschine

Die Abrechnung weist bei Kosten von CHF 209’907.30 eine Kreditunterschreitung von CHF 92.70 aus (Kredit der Gemeindeversammlung vom 07.12.2021: CHF 210'000.00). Die Kreditabrechnung wird der Gemeindeversammlung vom 23.05.2024 zur Genehmigung vorgelegt.

 

Kreditabrechnung Sanierung öffentlicher Abwasserleitungen Quellgebiet Wahlendorf

Die Abrechnung weist bei Kosten von CHF 301'680.00.30 eine Kreditunterschreitung von CHF 73'320.00 aus (Kredit der Gemeindeversammlung vom 05.12.2022: CHF 375'000.00). Die Differenz zum genehmigten Kredit begründet sich damit, dass die Sanierungsarbeiten um ca. CHF 50'000 günstiger ausgeführt werden konnten und die Reserven sowie der eingerechnete Planerkredit nicht gebraucht wurden. Die Kreditabrechnung wird der Gemeindeversammlung vom 23.05.2024 zur Genehmigung vorgelegt.

 

Kreditabrechnung Werkhof-Traktor

Die Abrechnung weist bei Kosten von CHF 130'482.85 eine Kreditüberschreitung von CHF 482.85 aus (Kredit der Gemeindeversammlung vom 08.05.2023: CHF 130'000.00). Die Differenz zum genehmigten Kredit begründet sich damit, dass am 01.01.2024 der Mehrwertsteueransatz auf 8.1 % erhöht wurde. Die Kreditabrechnung wird der Gemeindeversammlung vom 02.12.2024 zur Genehmigung vorgelegt.

 

Jahresrechnung 2023

Die Jahresrechnung 2023 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 0.00 (Schwarze Null) ab. Die in der Kompetenz des Gemeinderates liegenden Nachkredite wurden bewilligt und die Budgetrichtlinien für 2025 verabschiedet. Die Jahresrechnung 2023 wird der Gemeindeversammlung vom 23.05.2024 zur Genehmigung vorgelegt.

 

Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 23.05.2024

Der Gemeinderat verabschiedet die Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 23.05.2024 und erteilt den Druckauftrag. Die Zustellung in die Haushalte erfolgt am 22.04.2024.

 

Zusätzliche Lektionen Ergänzungsunterricht

Der Kanton berechnet den Anspruch für eine erweiterte Unterstützung von Schülerinnen und Schülern neu. So stehen der Gemeinde Meikirch ab Sommer 2024 anstelle von 38 Lektionen nur noch 17 Lektionen zur Verfügung. Damit die individuelle Förderung auf dem bisherigen Niveau gehalten werden kann, spricht der Gemeinderat für das Jahr 2024 einen Kredit von CHF 12'500.00. Die zusätzlichen Kosten sollen ab dem Jahr 2025 ins Budget aufgenommen werden.

 

Mehrzweckhalle Ortschwaben, Überprüfung der Statik und Nachdämmung der Gebäudehülle

Für eine Statikprüfung und eine allfällige Nachdämmung der Gebäudehülle bei der Mehrzweckhalle Ortschwaben genehmigt der Gemeinderat Ausgaben in der Höhe von CHF 46'000.00.

 

Abfallentsorgung

Der Gemeinderat genehmigt ein Zusammenarbeitsvertrag mit dem Entsorgungshof der Stadt Bern und einen jährlich wiederkehrenden Kredit von CHF 1 pro Einwohnenden (aktuell CHF 2598.00), damit die Einwohnenden der Gemeinde Meikirch die Entsorgungshöfe der Stadt Bern (Schermen und Fellerstrasse) benützen können.

 

Überbauungsordnung Kirchmatt

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse aus den Einspracheverhandlungen zur Kenntnis. Obwohl einzelne Punkte bereinigt werden konnten, werden alle fünf Einsprachen aufrechterhalten, was zu einem späteren Beschwerderecht führt. Die Genehmigung der Überbauungsordnung Kirchmatt erfolgt gemäss Organisationsreglement anlässlich einer Urnenabstimmung. Der Gemeinderat beschliesst, dass Geschäft anlässlich der eidgenössischen und kantonalen Urnenabstimmung vom 22.09.2024 den Stimmberechtigten der Gemeinde Meikirch vorzulegen. Informationen zur Urnenabstimmung folgen vor den Sommerferien.

 

Hirschenmatte Ortschwaben, Gemischt-geringfügige Änderung des Zonenplans und des Schutzplanes

Im Rahmen der laufenden Teilortsplanung werden die erhaltenswerten Grünbereiche – u.a. auf der Parzelle Meikirch-Gbbl. Nr. 1271 (Hirschenmatte)– überprüft. Einerseits sollten die erhaltenswerten Grünbereiche so angepasst werden, dass die Erhaltung der wichtigen Ortsansichten gewährleistet werden, andererseits eine verdichtete Nutzung von Baulandreserven ermöglicht wird.

Hinter dem ehemaligen Gasthof Hirschen (süd-östlich davon) wurde der Gemeinde nach langer Planungsphase und in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Baugestaltung und der kantonalen Denkmalpflege ein Projekt für die Überbauung der sogenannten Hirschenmatte vorgelegt.

Um das Richtprojekt unabhängig von der laufenden Teilortsplanungsrevision rasch zu einem Bauprojekt weiterentwickeln und realisieren zu können, wird die bereits im Rahmen der Teilorstplanung mitgewirkte und vorgeprüfte Anpassung des erhaltenswerten Grünbereichs auf Parzelle Meikirch-Gbbl. Nr. 1271 in einem gemischt-geringfügigen Verfahren vorgezogen. Der Gemeinderat hat die Unterlagen zur öffentlichen Auflage freigegeben (Art. 122 Abs. 7 BauV). Die Publikation erfolgt auf www.epublikation.ch und den Gmeinds-News.