Die Betreibungs- und Konkursämter und ihre Dienststellen besorgen die Aufgaben, welche das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) den Kantonen überträgt. Sie sind für die Zwangsvollstreckung von Forderungen auf Geldzahlung oder auf Sicherheitsleistung zuständig.

 

Zuständiges Betreibungsamt für die Gemeinde Meikirch:

Betreibungsamt Bern-Mittelland Dienststelle Mittelland

Poststrasse 25

3071 Ostermundigen

ba.mittelland@be.ch

T 031 635 90 00

 

 

Link:

Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland