Betreibungsamt
Die Betreibungs- und Konkursämter und ihre Dienststellen besorgen die Aufgaben, welche das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) den Kantonen überträgt. Sie sind für die Zwangsvollstreckung von Forderungen auf Geldzahlung oder auf Sicherheitsleistung zuständig.
Zuständiges Betreibungsamt für die Gemeinde Meikirch:
Betreibungsamt Bern-Mittelland Dienststelle Mittelland
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen
T 031 635 90 00
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