Gemeindeversammlung
In der Gemeinde Meikirch finden jährlich zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Die Frühlings-Gemeindeversammlung, an welcher die Jahresrechnung des vergangenen Jahres genehmigt wird, und die Winter-Gemeindeversammlung an welcher das Budget des kommenden Jahres beschlossen wird. Wenn es dringliche Geschäfte erfordern, kann im Herbst zusätzlich eine ausserordentliche Gemeindeversammlung stattfinden. Dies wird jeweils frühzeitig bekannt gegeben.
Ort
Aula Schulanlage GassackerGrächwilstrasse 14
3045 Meikirch
Voraussetzungen
Stimmrecht (Art. 27 OgR)
An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind SchweizerbürgerInnen, die seit drei Monaten in der Gemeinde Meikirch wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben,
Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
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