Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sta.be.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Thomas Peter, thomas.peter@meikirch.ch

Urne Öffnungszeiten

Urne Schulhaus Gassacker: Sonntag, 10:00 - 12:00 Uhr

Die Urnenstandorte Schulhaus Wahlendorf und Schulhaus Ortschwaben sind per 2022 geschlossen.

Urnenstandort

Urne Schulhaus Gassacker: Aula, Grächwilstrasse 14, 3045 Meikirch

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Wo nicht bereits vorhanden, Postleitzahl und Ort der Stimmgemeinde auf dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis (Rückseite) eintragen.
  2. Den Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung ins Antwortkuvert legen.
  3. Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmkuvert legen und dieses zukleben.
  4. Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmkuvert einlegen.
  5. Das Stimmkuvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortkuvert legen und dieses zukleben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das amtliche Antwortkuvert verwendet wird und dieses nicht zugeklebt ist
  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Antowrtkuvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft