Beglaubigung von Unterschriften
Aufgrund der Gesetzgebung dürfen im Kanton Bern Unterschriften von Privatpersonen ausschliesslich durch einen bernischen Notar bzw. eine bernische Notarin beglaubigt werden. Den Gemeindebehörden und den Gemeindeangestellten stehen im Kanton Bern keine Beglaubigungskompetenzen zu.
Sofern eine Unterschrift zu beglaubigen ist, wenden Sie sich bitte an einen Notar bzw. eine Notarin Ihrer Wahl.
Die Liste der im Kanton Bern eingetragenen Notarinnen und Notare finden Sie im Anwalts- und Notariatsregister des Kantons Bern. https://www.belogin.directories.be.ch/eanr/publication/ui/search