Hunde
Hunde
Sie haben einen Hund? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner in der Gemeinde Meikirch unterwegs sind.
Jeder Hund muss in der Schweiz gechipt, registriert und somit identifizierbar sein. Der Tierarzt übernimmt die Registrierung in der Plattform «AMICUS» und die Einwohnerkontrolle registriert Sie als Hundebesitzer*in. Sie erhalten einen persönlichen Zugang via eMail.
Wenn Sie einen Hund neu übernehmen, lassen Sie dem Vorbesitzer / Züchter Ihre persönliche Identifikationsnummer zukommen – diese erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle.
Ausführen von Hunden
Wenn Sie Hunde ausführen, gilt es zu beachten:
- Pro Person dürfen nicht mehr als drei Hunde, die älter als vier Monate sind, gleichzeitig ausgeführt werden
- Es gilt das Prinzip "Wer ein Tier führt, muss es ständig unter Kontrolle haben"
- Maulkorbpflicht: Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen
- Der Hundekot ist jederzeit korrekt zu entsorgen. Wer den Hundekot liegen lässt, macht sich strafbar.
- Leinenzwang in gewissen Zonen und Situationen
- Hundeverbot an gewissen Orten
- Vermeiden Sie Lärmbelästigungen
Jagd- und Wildtierschutzbestimmungen
Bissverletzungen / aggressive Hunde
Wenn ein Hund Menschen oder Tiere erheblich verletzt oder ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigt, gibt es eine gesetzliche Meldepflicht. Tierärzt*innen, Ärzt*innen, Tierheimverantwortliche, Hundeausbildende, Zollorgane, Kantonspolizei sowie Polizeiorgane der Gemeinden müssen den kantonalen Veterinärdienst informieren.
Bei Anzeichen von übermässigem Aggressionsverhalten oder falls Sie oder eines Ihrer Tiere gebissen wurde, melden Sie sich bitte bei einer Arzt- bzw. Tierarztperson und bei der Kantonspolizei.
Hundetaxe
Für alle am 1. August (Stichtag) gehaltenen Hunde, die mehr als sechs Monate alt sind (vor dem 1. Februar geboren), ist eine Hundetaxe in der Höhe von Fr. 120.00 zu entrichten. Die Höhe der Hundesteuer wird jährlich mittels Budget festgelegt.
Die Rechnung wird gegen Ende August/anfangs September allen registrierten Hundehalter*innen zugestellt. Die Kontrolle erfolgt via Datenbank AMICUS. Neue Hunde sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Hierfür brauchen wir:
– Geburtsdatum und Name des Hundes
– Chip-Nummer
– Geschlecht
– Rasse
– Farbe
Ebenfalls bitten wir die Hundehalter*innen um Mitteilung, wenn sie ihren Hund nicht
mehr besitzen.
Befreiung der Hundetaxe
Folgende Hunde werden gegen entsprechenden Nachweis von der Hundetaxe befreit:
– Blindenführhunde
– Polizei-/Militärhunde
– Lawinen-/Katastrophenhunde
– Flächen-/Gebirgsflächenhunde
– sämtliche Therapiehunde
Zugehörige Objekte
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