Ergebnis der Gemeindeurnenabstimmung vom 22.09.2024
Ergebnis der Gemeindeurnenabstimmung vom 22.09.2024
Vorlage:
Überbauungsordnung «Kirchmatt» mit Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan) auf der Parzelle Nr. 666 in Meikirch.
Bei einer Stimmbeteiligung von 67.51% wurde die Vorlage mit 526 zu 758 Stimmen abgelehnt.
Gegen das Abstimmungsresultat kann innert 30 Tagen seit der Volksabstimmung Beschwerde erhoben werden. Beschwerden sind zu richten an: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen
Thomas Peter
Gemeindeverwalter
Zugehörige Objekte
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Protokoll Gemeindeurnenabstimmung Ueo Kirchmatt vom 22.09.2024 (PDF, 288.27 kB) | Download | 0 | Protokoll Gemeindeurnenabstimmung Ueo Kirchmatt vom 22.09.2024 |