Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe
Wird die Unterhaltspflicht durch die Mutter oder den Vater gegenüber einem unmündigen Kind nicht erfüllt, hat das Kind auf Gesuch hin Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche bzw. Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge.
Für den nachehelichen Unterhalt wird auf Gesuch hin Inkassohilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche geleistet.
In der Gemeinde Meikirch ist der Regionale Sozialdienst Wohlen für die die Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe zuständig.
Regionale Soziale Dienste Wohlen BE
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
regionale.soziale.dienste@wohlen-be.ch
T 031 828 81 66
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