Einbürgerung
Schweizer Bürgerrecht
Allgemeine Informationen zum Schweizer Bürgerrecht, zu den Einbürgerungsgesuchen sowie zur Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM und bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
Erleichterte Einbürgerung
Informationen zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie ebenfalls beim Staatssekretariat für Migration, welches für das Verfahren zuständig ist.
Ordentliche Einbürgerung
Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden auf der Webseite des Kantons Bern erläutert. Erfüllen Sie diese Bedingungen und möchten Sie das Schweizer Bürgerrecht sowie den Heimatort Meikirch erwerben? Dann melden Sie sich bei Jasmin Seiler, jasmin.seiler@meikirch.ch, T 031 828 28 27.
Einbürgerungstest
Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Kanton Bern einbürgern lassen wollen, sind verpflichtet, einen Einbürgerungstest abzulegen und zu bestehen. Dieser Test muss in einer von der Gemeinde beauftragten Schule abgelegt werden. Bei uns: Migros Klubschule und bwd Bern.
Sprachnachweis
Wer sich in Meikirch einbürgern lassen will, muss die deutsche Sprache auf dem Referenzniveau A2 schriftlich und B1 mündlich beherrschen. Für das Einbürgerungsverfahren werden nur Sprachnachweise akzeptiert, die über ein Testverfahren erlangt wurden, das internationalen Testgütekriterien entspricht. Bei der Wahl der Institution sind die Gesuchsteller/-innen frei – einen Hinweis bieten die aufgelisteten Links. Auf der Webseite der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienste des Kantons Bern steht eine Liste über die von Bund und Kanton akzeptierten Tests zur Verfügung.
Links:
Staatssekretariat für Migration SEM
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienste des Kantons Bern
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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