Datenschutz / Datensperre
Datenschutz / Datensperre
Datenschutz heisst Schutz Ihrer Persönlichkeit und Privatsphäre. Die Verwaltung darf mit den Angaben zu Ihrer Person nicht beliebig umgehen - das Datenschutzgesetz setzt Grenzen und schützt Sie vor missbräuchlicher Datenbearbeitung.
Angaben über Ihre Person dürfen nur bearbeitet, d.h. beschafft, aufbewahrt und bekannt gegeben werden, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder die Bearbeitung der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe dient.
Angaben über die religiöse, weltanschauliche oder politische Ansicht oder Betätigung, den persönlichen Geheimbereich, die soziale Hilfe und fürsorgerische Betreuung sowie über strafrechtliche Zusammenhänge werden vom Gesetz besonders geschützt.
Datensperre
Sie haben das Recht, die Bekanntgabe Ihrer Daten gegenüber Privaten sperren zu lassen. Benützen Sie dazu dieses Formular und senden es der Gemeindeverwaltung zu:
Zugehörige Objekte
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Gesuchformular_Datensperre.pdf (PDF, 99.38 kB) | Download | 0 | Gesuchformular_Datensperre.pdf |
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